Teil-Versäumnis- und Schlussurteil vom Oberlandesgericht Köln - 22 U 116/98

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen vom 17.04.1998 - 42 O 225/97 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 50.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16.05.1997 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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