Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ss 51/99 - 23 -

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird

zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Aachen zurückverwiesen.


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