Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 21 WF 45/99

Tenor

Die befristete Beschwerde des Verfahrenspflegers des betroffenen Kindes vom 20. Januar 1999 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bergheim vom 14. Januar 1999 (61 F 276/98) wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde ist gebührenfrei; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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