Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ss 273/99 - 138 -

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. In diesem

Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgericht Eschweiler zurückverwiesen.


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