Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 25 WF 108/99

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der seinen Prozeßkostenhilfeantrag zurückweisende Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 31. Mai 1999 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Leverkusen mit der Maßgabe zurückverwiesen, Prozeßkostenhilfe nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses zu verweigern.
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