Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 65/99

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 11.03.1999 - 29 T 2/99 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt die An-tragsgegnerin. Eine Erstattung aussergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 20.000,00 DM festgesetzt.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.