Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 47/99

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23. Februar 1999 - 10 O 239/97 - wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die Kosten der Berufung zu tra-gen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines im Bundesgebiet ansässigen, als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.