Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 115/99

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.04.1999 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 0 268/98 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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