Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 WX 9/2000

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14. Dezember 1999 - 29 T 202/99 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegner. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.