Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 74/99

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06. Mai 1999 - 24 O 303/98 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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