Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 207/00

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20.10.2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 0 201/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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