Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 187/01

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird wie folgt geändert:

Aufgrund des Vergleichs des Landgerichts Köln vom 16.1.2001 - 81 O 223/00 - sind von den Beklagten als Gesamtschuldnern an Kosten 19.171,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 22.1.2001 an die Klägerin zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.


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