Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 121/00

Tenor

Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das am 29.06.2000 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 333/99 - werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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