Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 14 UF 213/00

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Düren vom 4. Dezember 2000 - 23 (20) F 420/99 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der zwischen den Parteien vor dem Oberlandesgericht Köln abge-schlossene Vergleich vom 22.10.1997 - 26 UF 87/97 - wird dahingehend abgeändert, dass der Kläger ab 1.4.2000 nur noch Un-terhalt in Höhe von monatlich 1.112,82 DM an die Beklagte zu zahlen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger 9/10 und die Beklagte 1/10.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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