Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ss 448/01 (B)

Tenor

hat der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Köln

auf die Rechtsbeschwerde der Verfallsbeteiligten gegen das Urteil des Amtsgerichts Aa-chen vom 16. Mai 2001

nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft gemäß § 79 Abs. 3, 5 OWiG

am 20. November 2001

beschlossen:

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Aachen zurückverwiesen.


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