Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 201/01

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - wie folgt geändert:

Dem Kläger wird für die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S. II in D. bewilligt.

Der Kläger hat monatliche Raten in Hohe von 60,00 EURO (EUR) am ersten jeden Monats, beginnend am l. März 2002, zu zahlen.


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