Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 W 44/2001

Tenor

Die Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 10.7.2001 - 1 O 274/01 - wird auf ihre Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das zu vollstreckende Urteil hinsichtlich der Zinsentscheidung wie folgt konkretisiert wird: ".....zuzüglich 8% Zinsen vom 18.4.1995 bis zum 31.12.1995, 7% Zinsen vom 1.1.1996 bis zum 1.6.1996, 5% Zinsen vom 2.6.1996 bis zum 31.12.1997, 6% Zinsen vom 1.1.1998 bis zum 31.12.2000, 8% Zinsen vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2001 und 7% Zinsen ab dem 1.1.2002 ..........".

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Schuldnerin zu tragen. Beschwerdewert: 13.776,46 Euro


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