Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 190/00

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 01.09.2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 151/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen jeweils die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit darf auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines im Inland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes erbracht werden.


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