Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 17 U 17/00

Tenor

Das am 21. Februar 2001 verkündete Vorbehaltsurteil des Senats - 17 U 17/00 - wird mit der Maßgabe für vorbehaltslos erklärt, dass der Beklagte - unter Abweisung der Klage im übrigen - verurteilt wird, an den Kläger 27.547,40 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.7.1997 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen - in Abänderung der Kostenentscheidung des Vorbehaltsurteils - der Kläger 62 % und der Beklagte 38 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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