Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 1/02

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 23. Januar 2002 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 15. Januar 2002- 4 T 580/01 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt der Beteiligte zu 2).


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.