Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ss 141/02 (Z)

Tenor

Auf den Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das

I. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

II. Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.


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