Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 63/02

Tenor

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 5. März 2002 gegen den Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 14. Februar 2002

- 4 T 801/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde einschließlich der notwendigen Auslagen der Beteiligten zu 2) und 3) hat die Beteiligte zu 1) zu tragen.


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