Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ss 398/02

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen

aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung

und Entscheidung auch über die Kosten der Revision

an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln zurückver-

wiesen.


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