Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 176/02

Tenor

Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3) wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 25.7.2002 - 4 T 213/02 - teilweise abgeändert und die Erstbeschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 14.3.2002 - 37 XVII M 880 - insgesamt zurückgewiesen, d.h. die Beteiligte zu 4) wird als Betreuer entlassen und für die Aufgabenkreise Vertretung in Vermögensangelegenheiten einschließlich Renten- und Unterhaltsforderungen sowie Sozialhilfe- und Wohnungsangelegenheiten mit der dazugehörigen Postkontrolle ebenfalls der Beteiligte zu 3) zum Betreuer für die Betroffene bestellt.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Rechtsbeschwerdewert: 2.000,- Euro


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