Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 263/02

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte zu 3).

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Gegenstandswert für die Beschwerde: 416,70 EUR


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