Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 98/00

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 09.12.1999 - 12 O 99/99 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage abgewiesen.

Die Klägerin hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des ge-gen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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