Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 14 UF 249/02

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Be-schluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergisch Gladbach vom 3. Dezember 2002 - 26 F 166/02 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das gegenüber dem Antragsgegner ausgesprochene Betretungsverbot bis zum 7. März 2003 befristet wird.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.


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