Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 171/02

Tenor

Die Berufung gegen das am 28.8.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 71/02 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.Die Revision wird nicht zugelassen.


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