Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 74/02

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.05.2002 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 200/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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