Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 153/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.07.2002 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 508/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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