Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 182/02

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.9.2002 - 24 O 97/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.675,89 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1.12.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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