Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 39/03

Tenor

Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.01.2003 - 5 O 98/01 - wird unter Abänderung dieses Urteils der Klageanspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.


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