Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 34/03

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 9. Januar 2003 - 24 O 71/02 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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