Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 WF 91/03

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Das Amtsgericht - Familiengericht - Bonn wird angewiesen, über den Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu befinden.


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