Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 W 85/03

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 20. August 2003 gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29. Juli 2003 - 7 0 324/02 SH I - wird zurückgewiesen.

Die Schuldnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.