Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 W 25/03

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Einzelrichters der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11.07.2003 - 22 O 351/03 - aufgehoben.

Das Landgericht wird angewiesen, der Antragstellerin die nachgesuchte Prozesskostenhilfe nicht wegen fehlender Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung zu verweigern.


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