Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 79/03

Tenor

Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 11.04.2003 - 1 O 170/01 - wird das angefochtene Urteil abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.868,75 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 16.01.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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