Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 204/03

Tenor

Die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23.10.2003 - 6 T 359/03 - wird zurückgewiesen.

Rechtsbeschwerdewert: 3.000,- EUR


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