Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 87/03

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2.4.2003 (23 O 411/02) abgeändert und wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.505,70 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15. Oktober 2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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