Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 U 125/03

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 25. Juni 2003 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 13/02 - durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Die Beklagte erhält Gelegenheit, hierzu bis zum 8. Dezember 2003 Stellung zu nehmen.


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