Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 W 28/03

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 17.7.2003 - 3 O 477/97 - wird zurückgewiesen.

Der Schuldner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird wie folgt festgesetzt : bis 7000,- EUR.


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