Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - HEs 87/03

Tenor

I. Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.

II. Die Fortdauer der Untersuchungshaft über 9 Monate hinaus wird angeordnet und die weitere Haftprüfung für die Dauer von drei Monaten dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.


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