Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 14 UF 30/04

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Kostenentscheidung des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Wipperfürth vom 8.12.2003 (10 F 356/01) wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.


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Referenzen

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