Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 W 19/04

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 30. Dezember 2003, gegen den Beschluß des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16. Dezember 2003, 4 O 250/03, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.


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