Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 U 22/04

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24.11.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln - 262 C 105/ 02 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.670,39 EUR festgesetzt.


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