Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ss 125/04 Z - 67 Z -

Tenor

I.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

II.

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Düren zurückverwiesen.


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