Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 12/04

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin vom 16.12.2003 gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14.11.2003 - 29 T 126 /03 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Geschäftswert der Rechtsbeschwerde: 14.433, -- EUR


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.