Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 213/02

Tenor

  • 1. Auf die Berufung der Beklagten zu 2) und Streithelferin des Beklagten zu 1) wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10.10.2002 (15 O 711/01) dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  • 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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