Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 151/03

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 10. Juli 2003 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 29 O 354/02 - wird zurückgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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