Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ss 146/04

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Schuldspruch abgeändert und wie folgt neu gefasst:

"Der Angeklagte ist der Nötigung schuldig.

-§ 240 StGB-"

Im Rechtsfolgenausspruch wird das angefochtene Urteil mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird verworfen.


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